Dieses Vorgehen verringert das Abrechnungsrisiko und lässt Zeit für den Austausch der Formalitäten wie Handelsbestätigungen mit den Zahlungsanweisungen der beiden Parteien.
Beispiel: Bei einer Fremdwährungstransaktion, die am 13. Juni getätigt worden ist (am 13. Juni gehandelt) wird die Lieferung per 15. Juni erfolgen. Sollte in einem der Finanzzentren der 14. oder 15. ein Feiertag sein, wird die Lieferung am nächstmöglichen Geschäftstag, d. h. am 16. Juni, vorgenommen. An Wochenenden können ebenfalls keine Lieferungen stattfinden, und das Transaktionsdatum wird auf einen gültigen Geschäftstag verschoben.
Wenn diese Spottransaktion nicht am zweiten Geschäftstag (2 Tage nach dem Handelsdatum) abgerechnet ist, werden der Partei, die nicht geliefert hat, Zinsen angerechnet.
Mit der Entwicklung von "Intraday" (Bruttoabrechnungssysteme in Echtzeit - RTGS) in den 90er Jahren, d.h. Abrechnungsmöglichkeiten von Kauf und Verkauf innerhalb eines Tages, wurde das Abrechnen von Transaktionen per Heute (T + 0) und über Nacht per Morgen (T+1) ermöglicht.