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Geldmarkt: Zinsen und Diskont

In diesem Abschnitt schauen wir uns den Ertrag an, den ein Anleger (Gläubiger) für ein Geldmarktinstrument erhält. Wir müssen jedoch zuerst einige Grundbegriffe erläutern. 

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Geldmarktinstrumenten um Verträge zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger.

Der Gläubiger (Anleger) zahlt eine Geldsumme - den Darlehensbetrag - an den Schuldner (Emittent) für eine bestimmte Dauer - die Laufzeit.

Am Ende der Frist, also bei Fälligkeit, wird dem Gläubiger das Geld (der Nennwert) zurückbezahlt.

Wenn das Instrument handelbar ist, kann der Gläubiger es auf dem Sekundärmarkt verkaufen. Der Nennwert wird dann an die Person ausgezahlt, die das Instrument bei Fälligkeit besitzt.

Ein Gläubiger erwartet, dass die Rendite für das ausgeliehene Bargeld folgende Faktoren kompensiert:

  • Den Verlust des Bargeldes (bzw. der durch andere Investitionsmöglichkeiten entgangene Ertrag) während der Darlehensdauer  
  • Die erwartete Abwertung des realen Geldwertes aufgrund der Inflation; 
  •  Das Konkursrisiko des Schuldners und/oder der nicht pünktlichen Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit 

Der Ertrag des ausgeliehenen Bargeldes wird ab dem sogenannten Valutadatum, d. h. dem Anfangsdatum der Darlehensdauer, berechnet. Dieses unterscheidet sich meistens vom Kaufdatum, das dem eigentlichen Transaktionsdatum entspricht.

Das Valutadatum kann, muss aber nicht mit dem Transaktionsdatum identisch sein:

  • Wenn beide Daten identisch sind, handelt es sich um eine Transaktion "mit Valuta heute" (same-day value).  
  • Wenn das Valutadatum ein Arbeitstag nach dem Transaktionsdatum ist, handelt es sich um eine Transaktion "mit Valuta morgen" (tom next, next-day value).   
  • Wenn das Valutadatum zwei Arbeitstage nach dem Transaktionsdatum liegt, wird die Transaktion als Kassawert (Spot) angesehen.

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